
Beratung
Wichtig zu wissen
Welche Dokumente brauchen Sie im Trauerfall, um den Sterbefall zu melden?
Trotz aller Trauer sind nach dem Tod eines geliebten Menschen viele Dinge zu regeln. Der Sterbefall muss bis zum dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden. Zur Beantragung der Sterbeurkunde braucht es die ärztliche Todesbescheinigung. Auch der Personenstand des Verstorbenen muss nachgewiesen werden. Wir sind vertraut im Umgang mit den Behörden und erledigen alle Formalitäten für Sie.
Welche Dokumente brauche ich im Trauerfall?
Dokumente zum Nachweis des Personenstandes
Formalitäten im Todesfall – wir erledigen das für Sie
Zuerst schauen wir, welche Dokumente vorhanden sind und welche fehlen. Falls nicht alle Dokumente sofort auffindbar sind, helfen wir Ihnen, sie bei den jeweiligen Stellen anzufordern oder besorgen sie in Ihrem Auftrag. Daraufhin beantragen wir die Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt und holen sie dort ab. Die umgehende Abmeldung des Verstorbenen bei der Krankenkasse und Rentenversicherung übernehmen wir gern für Sie – auf Wunsch auch die Beantragung von Sterbegeld und Hinterbliebenenbezügen. Dann besprechen wir, welche Abmeldungen Sie oder Ihre Angehörigen selbst veranlassen können, zum Beispiel Telefon, Strom, Zeitungsabos, Kfz-Versicherung o.ä. Auch die erforderlichen Schritte zur Abwicklung des Nachlasses erläutern wir Ihnen gern.
„Was bin ich froh, dass Sie mir gleich am Telefon gesagt haben, dass wir nichts überstürzen müssen und uns in Ruhe verabschieden können.“
